Vorsorge­vollmacht

In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer wichtige Entscheidungen trifft, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Der Bevollmächtigte wird dann zum Vertreter Ihres Willens. In einer Patientenverfügung hingegen wird der Patientenwillen für Behandlungssituationen, die nicht unmittelbar bevorstehen, festgehalten. Wir bieten Ihnen eine Beratung zur Patientenverfügung und -vollmachten an.

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Friedensallee 43 | 22765 Hamburg
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Anfahrt & Parken Praxis Dr. Gahlenbeck
Parkplätze befinden sich vor der Praxis Unsere Praxis ist barrierefrei
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Grippeimpfung und co- Schutz vor Infekten in der kalten Jahreszeit.

Für die  Grippeimpfung 2025 /26 können Sie täglich

ab 10:00Uhr auch spontan mit etwas Wartezeit vorbeikommen.

Wir beraten Sie gerne über Impfungen gegen Lungenentzündung,

RSV-Atemwegsinfekte oder Covid individuell.

Lassen Sie sich in unserer Arztpraxis impfen und schützen.