Vorsorge­vollmacht

In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer wichtige Entscheidungen trifft, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Der Bevollmächtigte wird dann zum Vertreter Ihres Willens. In einer Patientenverfügung hingegen wird der Patientenwillen für Behandlungssituationen, die nicht unmittelbar bevorstehen, festgehalten. Wir bieten Ihnen eine Beratung zur Patientenverfügung und -vollmachten an.

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Anfahrt & Parken Praxis Dr. Gahlenbeck
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Grippeimpfung und Co- Schutz vor Infekten in der kalten Jahreszeit.

Die  Grippeimpfung 2026 /27 startet im Oktober.

Wir beraten Sie gerne über sinnvolle Impfungen gegen Lungenentzündung,

RSV-Atemwegsinfekte oder Covid individuell.

Lassen Sie sich in unserer Arztpraxis impfen und schützen.

Vereinbaren Sie gerne einen Impftermin bei uns.

Montag , Mittwoch und Donnerstags mit Wartezeit ab 11:30 Uhr

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Wir freuen uns auf Sie. Ihre Praxis Dr. Gahlenbeck

Sommerzeit ist Zeckenzeit- jetzt impfen !

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Gemeinsam für Ihre Gesundheit!